Vermieterrechtsschutz

Gespeichert unter: Finanzierung, Versicherung    Beitrag von: Eckhardt

Als Bauherr steckt man viel Arbeit, Zeit und Geld in ein Bauprojekt, und dass einem das neue Haus ans Herz wächst, ist verständlich. Auch wenn das Bauprojekt nicht für den Eigenbedarf erschaffen wird, möchte man als Bauherr selbstverständlich nicht, dass es mit dem Gebäude oder den neuen Mieter unnötigen Ärger gibt. Deshalb ist es empfehlenswert, sich durch eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung abzusichern.

Bevor ein Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen wird, ist es aber ratsam, sich umfassend im Internet zu informieren oder beraten zu lassen. Wie bei allen Arten von Versicherungen gibt es viele Unterschiede und verschiedene Klauseln, die es notwendig machen, sich genau zu informieren, um für sich die optimal zugeschnittene Versicherung zu finden.

In vielen Vermieterrechtsschutz-Versicherungen enthalten sind zum Beispiel ein Kostenschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung aus einer Vermietung oder einer Verpachtung, Schadensersatzrechtschutz für das versicherte Haus oder Grundstück und Strafrechtschutz. Versichert sind dabei alle Einheiten eines angemeldeten Gebäudes, egal ob diese vermietet sind oder leer stehen.

Bevor Sie als Bauherr also ihr Gebäude vermieten oder im Falle einer Erbschaft eines Hauses lohnt es sich also allemal, den Versicherungsmarkt zu sichten und sich gegen alle Eventualitäten abzusichern.

Schlagwörter: ,

Hinterlasse eine Nachricht