Weihnachten rückt immer näher und somit auch Silvester

Gespeichert unter: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

An Silvester wird das Jahr 2013 mit Raketen, Böller Kracher und Lichtfontänen begrüßt. Hierbei schreibt der Gesetzgeber jedoch Regeln vor. Feuerwerkskörper dürfen nur am Silvesterabend ab 18 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr gezündet werden. Das Anzünden der Knaller ist außerdem in der Nähe von Kirchen, Kindergärten, Altenheimen sowie Krankenhäusern verboten.

Falsche Anwendungen der Raketen verursachen jedes Jahr viele Brandschäden und Brandverletzungen. Folgende Tipps sorgen für ein ungefährliches Feuerwerksspektakel.

Beim Kauf von Böllern usw. ist darauf zu achten, dass diese in Deutschland zugelassen sind. Die Zulassung veranlasst die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung und ist am Aufdruck BAM-P I oder BAM-PII zu erkennen. Weiter Informationen zum Kaufen sind hier zu finden.

Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich nur von Erwachsenen aus standsicheren Rohren oder Flaschen, nach lesen der Gebrauchsanweisung gestartet werden. Außerdem ist der gebrauch in geschlossenen Räumen verboten.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand nach dem Zünden ist nötige um schwere Verletzungen zu verhindern. Insbesondere Taschen sollten geschlossen werden und Kapuzen von der Jacke entfernt werden. Es könnten sich Raketen verfangen die schweren Schaden verursachen können. Hierzu gehören Brand- und Schnittwunden, Augenverletzungen, Gehörschäden oder Rauchgasvergiftungen.

Sollte ein Feuerwerkskörper nicht explodieren muss dieser mit Wasser unschädlich gemacht werden, dieser könnte ein Spätzünder sein und so Menschen oder Tiere verletzten.

Es ist außerdem darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper nie am Körper aufbewahrt wird, da sie sich selbst entzünden könnten.

Wenn diese Regeln eingehalten werden kann das Feuerwerk beruhigt mit der Familie genossen werden.

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