Die Mietstufen in Deutschland

Themenbereich: Finanzierung, Informationen    Beitrag von: Eckhardt

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Der Begriff Mietstufen sagt wahrscheinlich nicht jedem etwas. Dieses System wurde eingeführt weil die Mieten in Deutschland bekanntermaßen unterschiedlich hoch sind und demnach auch die Miethöchstbeträge beim Wohngeld. Dadurch kommt eine regionale Staffelung zu Stande, welche in sechs Mietenstufen erreicht wird. Die Mietenstufe III entspricht circa dem Bundesdurchschnitt, bei den Mietenstufen I und II liegen die Mieten unterhalb, bei den Mietenstufen IV bis VI oberhalb des Bundesdurchschnitts.

Berechnet werden diese auf Grundlage der der Mieten der Wohngeldempfänger und das Statistische Bundesamt berechnet dann auf Basis der Wohngeldstatistik das entsprechende Mietenniveau. Erst ab einer Größe von 10.000 Einwohner hat eine Gemeinde eine eigene Mietenstufe, kleinere Gemeinden werden als Kreise zusammengefasst.

Im Jahr 2009 erfolgte eine Neuberechnung der Mietenstufen mit der Wohngeldreform, die eine Anpassung dieser im Reformfall vorschreibt. Die letzte Festlegung war 2002 und seit dem sind die Mieten in den einzelnen Regionen unterschiedlich stark gestiegen beziehungsweise gesunken, also hat sich der Abstand der Mieten zum Bundesdurchschnitt vergrößert oder verringert. So mussten auch die Mietenstufen dementsprechend nach oben oder unten angepasst werden. Das war circa bei der Hälfte der Gemeinden der Fall.

Die Auswirkungen dieser Mietenstufenänderung für Wohngeldempfänger orientieren sich an den Veränderungen. Eine niedrigere Mietenstufe bedeutet entsprechend niedrigere Miethöchstbeträge für die Wohngeldempfänger, bei einer höheren Mietenstufe entsprechend höhere.

Seit der Wohngeldreform 2009 waren allerdings nur zehn Prozent der Wohngeldempfänger von einer Herabsetzung betroffen.

Vermieterrechtsschutz

Themenbereich: Finanzierung, Versicherung    Beitrag von: Eckhardt

Als Bauherr steckt man viel Arbeit, Zeit und Geld in ein Bauprojekt, und dass einem das neue Haus ans Herz wächst, ist verständlich. Auch wenn das Bauprojekt nicht für den Eigenbedarf erschaffen wird, möchte man als Bauherr selbstverständlich nicht, dass es mit dem Gebäude oder den neuen Mieter unnötigen Ärger gibt. Deshalb ist es empfehlenswert, sich durch eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung abzusichern.

Bevor ein Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen wird, ist es aber ratsam, sich umfassend im Internet zu informieren oder beraten zu lassen. Wie bei allen Arten von Versicherungen gibt es viele Unterschiede und verschiedene Klauseln, die es notwendig machen, sich genau zu informieren, um für sich die optimal zugeschnittene Versicherung zu finden.

In vielen Vermieterrechtsschutz-Versicherungen enthalten sind zum Beispiel ein Kostenschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung aus einer Vermietung oder einer Verpachtung, Schadensersatzrechtschutz für das versicherte Haus oder Grundstück und Strafrechtschutz. Versichert sind dabei alle Einheiten eines angemeldeten Gebäudes, egal ob diese vermietet sind oder leer stehen.

Bevor Sie als Bauherr also ihr Gebäude vermieten oder im Falle einer Erbschaft eines Hauses lohnt es sich also allemal, den Versicherungsmarkt zu sichten und sich gegen alle Eventualitäten abzusichern.