Pflichten eines Bauherren

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

Vermessungsarbeiten, Foto: RainerSturm / pixelio.de

Beim Bau eines Hauses muss man an sehr viele Sachen denken, verschiedene Gänge zu Ämtern und Behörden inklusive. Die Anforderungen dieser sind allerdings häufig sehr unterschiedlich in den Gemeinden, deshalb sollte man bereits vor einem Behördengang nachfragen, meist stellen die Ämter wichtige, benötigte Formulare bereits online zur Verfügung.

Vor Beginn des Bauvorhabens stellt man zunächst einen Bauantrag, die dazu einzureichenden Unterlagen muss ein zugelassener Fachmann zum Beispiel ein Architekt erstellen. Wenn man die Baugenehmigung dann hat, ist es allerdings wichtig sich auch genau an die Vorgaben dieser zu halte. Bei gewünschten Änderungen gilt es erst genau den Vertrag zu lesen oder nochmals beim Bauamt nachzufragen, da Verstöße häufig ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Man kann allerdings auch Wiederspruch einlegen falls man als Bauherr mit einigen Auflagen nicht einverstanden ist.

Nicht zu vergessen sind die verschiedenen Meldepflichten des Bauherren denen er mit den entsprechenden ausgehändigten Formularen zum richtigen Zeitpunkt einreichen muss. Dabei sind dem Kreisbauamt sowie dem Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (Schornsteinfeger) eine Woche vor Baubeginn der Name des Bauleiters mitzuteilen. Über die Beendigung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung sind das Kreisbauamt und das Katasteramt jeweils zwei Wochen vorher zu informieren.

Weitere Pflichten sind Die Beauftragung von Fachleuten zur Umsetzung des Bauvorhabens, falls dem Bauherren die entsprechenden Kenntnisse fehlen und die Verkehrssicherung gemäß BGB während des gesamten Bauvorhabens mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört auch ein von der Straße aus gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. Außerdem sind folgende Versicherungen verpflichtend abzuschließen: Feuer-Rohbau-Versicherung, die Haftpflicht für Grundbesitzer, die Bauherren-Haftpflicht und die Bauleistungsversicherung.


Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundeigentümer

Themenbereich: Informationen, Versicherung    Beitrag von: Eckhardt

Warum eine Haftpflichtversicherung so wichtig ist, merkt man vor allem dann, wenn es zu schädigenden Ereignissen kommt. In diesem Fall ist nämlich jeder von uns zum Ersatz aller durch ihn entstandenen Sach- und Personenschäden kraft Gesetz verpflichtet. Das kann dann sehr schnell sehr teuer werden.

Doch es gibt auch umfassende Absicherung, und zwar durch verschiedene Formen der Haftpflichtversicherung. Die wichtigste von ihnen ist die allgemeine Privat-Haftpflichtversicherung, die Schadensfälle des täglichen Lebens abdeckt. Wichtig ist auch – soweit Immobilien oder Grundbesitz vorhanden ist – eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundeigentümer. Diese Versicherung greift beispielsweise dann, wenn der Mieter eines durch sie vermieteten Wohnraumes vor der Haustüre stürzt, weil im Winter keine ausreichenden Vorkehrungen gegen Schnee- und Eisglätte getroffen wurden.

Für all diejenigen, die kurz vor dem Bau des eigenen Hauses stehen, empfiehlt es sich, über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nachzudenken. Diese schützt den Bauherren während der gesamten Bauzeit vor eventuellen Schadensersatzansprüchen. Und ein solcher kann schnell entstehen, etwa dann, wenn sich Unfälle auf der Baustelle ereignen. Die Haftpflichtversicherung für Bauherren umfasst unter anderem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer, Rechtsschutz sowie Eigenbauleistungen.

Und so viel dürfte in jedem Fall sicher sein: gut versichert schläft es sich doch am besten!