Auszug aus der alten Wohnung

Gespeichert unter: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Vor über einem halben Jahr ist man umgezogen. Vielleicht in eine neue WG oder mit seiner Freundin zusammen. Damals war man erleichtert, dass man so schnell und günstig eine neue Wohnung gefunden hatte. Vor allem aber auch darüber, dass der Vermieter die alte Wohnung für gut befunden und abgenommen hatte. Somit gehört dieses Kapitel schon seit Monaten der Vergangenheit an. Leider nicht ganz richtig!

So darf man nicht vergessen, dass die Betriebskostenabrechnung immer erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres erstellt wird. Somit kann man, wenn der Abrechnungszeitraum im Mai begint und man im November ausgezogen ist noch ein halbes Jahr danach die Abrechnung bekommen für diese sechs Monate. Deswegen ist es wichtig alle alten Papiere wie den Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnungen aufzubewahren.

Ratsam ist es auch sich beim Vermieter zu melden, falls eine Abrechnung auf sich warten lässt. Denn ist ja auch möglich, dass man Geld zurück gezahlt bekommt und das möchte sich doch eigentlich niemand entgehen lassen.

Ganz wichtig ist es auch, dass man sich bei Übergabe der Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll geben lässt, damit der Vermieter nicht im Nachhinein noch Dinge bemängeln und einfordern kann. Außerdem ist dieses Protokoll auch von großer Bedeutung wenn sich der Vermieter weigert die Kaution zurückzuzahlen. Dann ist es wichtig den Vermieter auf die Kaution anzusprechen und eventuell abzumahnen. Ganz wichtig ist hierbei, dass man die Kaution nicht vergisst. Zum einen ist es eine Menge Geld die man immer gebrauchen kann und zum anderen verjährt diese nach 3 Jahren, sodass man sie nicht mehr einfordern kann und der Vermieter sich damit einen schönen Tag machen kann.

Aber jetzt nicht zu viel an die alte Wohnung denken, man muss immerhin auch die Neue genießen können.

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