Alarmanlagen

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Werner

Sicherheit, Quelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Eigenheim ist eine Alarmanlage heutzutage Standard, um sich ausreichend sicher zu fühlen. Sie dient nicht nur dem Selbstschutz, wie man auf den ersten Blick meinen könnte, sondern bringt auch bei der Versicherung Vorteile.

Durch Alarmanlagen lassen sich diverse Prämiennachlässe erzielen und machen die zunächst etwas teuere Installation der Anlage lohnenswert. Beispielsweise kostet eine Installation der Anlage an der Außenwand eines größeren Einfamilienhauses mindestes 3.6000Euro. Nach oben hin ist die Preisgrenze natürlich offen, denn der Preis orientiert sich nicht nur an der Größe des Objektes, sondern vor allem an den technischen Eigenschaften der Alarmanlage. Deshalb sollte sich der Käufer vor der Anschaffung ausreichend informieren, um die passende Alarmanlage für das eigene Haus zu finden

Überwacht werden kann generell nicht nur das Objekt selbst, sondern auch die einzelnen Räume und natürlich die Außenanlage. Daher ist es ratsam vor dem Kauf zu überlegen, welche Funktionen die Alarmanlage erfüllen soll. Eine Anlage lohnt sich natürlich bei dem Besitz von Wertgegenständen sowie bei der Gefahr von Einbrüchen und Diebstählen. Die gemachten Videoaufzeichnungen können dann selbst angesehen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer direkten Weiterleitung der Alarmanlage an die Polizei. Eine gute Beratung hilft dabei die richtige Auswahl zu treffen, um ausreichend gesichert zu sein, aber nicht mehr als nötig zu investieren.

Energetische Mängel

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Durch die Energiesparverordnung wird viel Wert auf die Reduzierung des Energieverbrauchs gelegt. Neubauten unterliegen starken Regularien, die den Bauherrn verpflichten, umweltschonend zu dämmen und Maßnahmen zur Energiereduzierung umzusetzen. Dabei geht es vor allem um eine dichte Außenhülle des Gebäudes, die keine Wärmelecks aufweist, durch die Energie verloren geht. Dennoch stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer internen Untersuchung fest, dass über 70 Prozent aller neu gebauten Häuser energetische Mängel aufweisen. Das liegt nicht am bösen Willen des Bauherren, denn diese planen die Umweltmaßnahmen. Ursache der Mängel ist meist die handwerklich schlechte Umsetzung auf der Baustelle.

Um diese Mängel zu vermeiden, sollte durch unabhängige Sachverständiger der Bau kontrolliert werden. Bauherren, die in ihrem Bauvorhaben durch staatliche Finanzierung von der KfW unterstützt werden, sind verpflichtet eine abschließende Untersuchung durch entsprechende Sachverständige durchzuführen.

Bei so einer Kontrolle wird die Luftdichtheit (Blower-Door-Test) und die Thermografie geprüft. Mit diesem Verfahren wird die Durchlässigkeit der Gebäudehülle untersucht. Die Überprüfung ist in die Bauabnahme integriert, sodass Mängel noch vor dem Einzug behoben werden können.

Beide Tests, Thermografie wie auch der Blower-Door-Test, sind noch nicht die Regel. Der Verband Privater Bauherren stellte fest, dass weniger als die Hälfte aller Neubauten mit einem Blower-Door-Test überprüft werden. Nur ein Fünftel aller Häuser werden mit Hilfe der Thermografie auf Wärmebrücken und Energielecks überprüft. Deshalb rät der Verband jedem Bauherren im eigenen Interesse, auf die Kontrolle vor dem Bezug zu bestehen. Weiter rät der VPB bei dem Kauf von Schlüsselfertighäusern auf einen unabhängigen Experten zu bestehen, der die Qualitätskontrollen vornimmt. Denn häufig sind die Untersuchungen von den Hausanbietern geschönt.

Der Briefkasten

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

© raven - Fotolia.com

Die Zeit, in der die Briefkästen einer Strasse alle gleich aussahen, ist vorüber. Heute hat ein Briefkasten weitaus mehr Funktionen als lediglich der Ort zu sein für Zeitungen und Briefe. Ein Briefkasten siegelt schließlich die Individualität der eigenen Person wieder. Angefangen von der Auswahl des Materials wie Glas, Edelstahl oder Holz kann das Modell vom Designer oder klassisch aus dem Handel bestellt werden. Verfügt man über das nötige Kleingeld, bleibt also kein Wunsch offen.

Obwohl in der heutigen Zeit Emails und SMS dem Brief Vorrang geben, ist es dennoch wichtig einen eigenen Briefkasten zu besitzen. Schließlich müssen Rechnungen oder Zeitungen per Post zugestellt werden oder auch mal die ein oder andere Urlaubskarte. Deshalb sollte die Größe des Briefkastens entsprechend der Objekte gewählt werden, die regelmäßig im Briefkasten landen. Bei der Lieferung ist eine Montageanleitung beigefügt, um die Briefkasten sicher zu befestigen.

Es ist also ratsam sich vor der Anschaffung zu überlegen, wie viel Geld man investieren möchte und welche Vorstellungen zur eigenen Person und dem eigenen Haushalt passen. Im Internet lassen sich sogar die ausgefallensten Modelle finden, die es sehr wahrscheinlich im Baumarkt um die Ecke nicht auf Lager gibt. Daher lohnt der Blick ins World Wide Web mit Sicherheit.

Italiener legen Ökohaus-Standard höher

Themenbereich: Bauplanung, Energie, Informationen    Beitrag von: Eckhardt
Bernadette Schilder / pixelio.de

Bernadette Schilder / pixelio.de

Ein weiterer Schritt in Richtung umweltfreundliches Wohnen wird am 13. Juni in Südtirol getan. Bisher gilt dort der Energieverbrauch eines KlimaHauses C als der Mindeststandart; ab Juni ist allerdings das KlimaHaus B der neue Standard. Die neue Regelung gilt bei Neubauten im Bereich des Wohnbaus, des Handels, der Dienstleistungen und des Gastgewerbes. Dagegen sind Landwirtschaftliche-, Industrie-, Großhandels- und Handwerksgebäude vorläufig noch nicht den neuen Regulierungen unterworfen. Das Dekret wurde bereits am 15. März diesen Jahres im regionalen Amtsblatt veröffentlicht um die Bauherren frühzeitig über die Neuerungen zu informieren.

Der KlimaHaus B Standard entspricht einem Wärmebedarf von maximal 50 Kilowattstunden oder ein Verbrauch von bis zu fünf Litern Heizöl pro Quadratmeter. Für alle Gebäude, die nach dem 13. Juni begonnen werden ist dieser Standard einzuhalten, für Neubauten, die noch vor dem Stichtag eingereicht werden gilt aber noch die alte Norm des KlimaHaus C. Allerdings lohnt sich auch jetzt schon die Planung nach dem neuen Standard, da Bauherren einen Bonus von fünf Prozent der Kubatur dafür erhalten. Aber nur solange die Neuregelung noch nicht in Kraft getreten ist. Für ein KlimaHaus A gibt es sogar ganze 15 Prozent, auch nach dem 13. Juni. Auch wenn sie planen ihr Haus zu Sanieren spielt der neue Standard keine Rolle für sie. Der Bonus für die Kubatur bleibt auch hier der gleiche. Das heißt, wenn sie die die Bausubstanz eines alten Hauses mindestens auf den Standard eines KlimaHaus C bringen, dann können sie zusätzlich 200 Kubikmeter verbauen.

Das endgültige Ziel der Landesregierung von Südtirol ist, dass alle Neubauten in den nächsten Jahren den KlimaHaus A Standard erfüllen. Mit dem neuen Beschluss ist zweifellos ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan worden.

Einergieausweis für das Eigenheim

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Ausweiß, Quelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Ein Gebäude benötigt dann einen Energieausweis, wenn es neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, wobei man dabei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheidet.

Der Energieausweis zeigt objektive Angaben zur energetischen Qualität auf einer einleuchtenden Farbskala von grün bis rot an. Zudem liefert der Energieausweis weitere Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen um den Energieverbrauch zu senken.

Seit 2009 sind grundsätzlich alle Wohn- und Nichtwohngebäude ausweispflichtig. Ein Hauseigentümer ist also verpflichtet potentiell neuen Mietern oder Käufern einer Wohnung einen Energieausweise vorzulegen, wenn es gewünscht wird.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis liefert objektive Daten zum Energiebedarf von Wohnhäusern und basiert auf einer technischen Analyse der jeweiligen Bausubstanz und ihrer Heizungsanlage. Es handelt sich also um eine vom individuellen Nutzerberhalten unabhängige Einschätzung des Energieverbrauchs. Dabei wird zwischen dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiebedarf unterschieden. Künftige Bewohner sollten sich vor allem am Endenergiebedarf orientieren um einschätzen zu können wie hoch der künftige Energieverbrauch voraussichtlich ausfällt.

Der Verbrauchsausweis hingegen enthält den ermittelten Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung aller Gebäudenutzer innerhalb der letzten drei Jahre. Das Ergebnis ist also sehr stark vom individuellen Verhalten der Verbraucher abhängig, gibt also nicht unbedingt verlässliche Informationen über ihren tatsächlichen zukünftigen Bedarf.

Ein Bedarfsausweise ist immer dann Notwendig wenn es sich bei der entsprechenden Immobilie um ein Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen handelt, deren Bauantrag vor dem 1.11. 1977 gestellt wurde. Ausnahmen gelten aber dann, wenn der Bau das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht bzw. dieses durch Sanierung erhalten hat. Dann ist auch ein Verbrauchsausweis ausreichend. Bei Neubauten sind seit 2002 Bedarfsausweise erforderlich. Die freie Wahl zwischen den beiden Ausweisen hat man allerdings bei allen andere Bestandsgebäuden.

Allgemein gilt also, dass bei Wohnhäusern der Bedarfsausweis zu empfehlen ist, da er eine vom Vebraucher unabhängige Bewertung erlaubt.

Außenbeleuchtung eines Hauses

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

Außenlampe, Quelle: Ralf Küppers / pixelio.de

Die Außenbeleuchtung am Haus ist ein sehr wichtiges Merkmal beim Hausbau. Wichtig ist dabei, dass besonders unsichere und potenziell gefährliche Stellen wie Treppen, Pool- und Teichbereiche beleuchtet werden.

Auch an Gehwegen ist es von Vorteil Beleuchtung zu schaffen. Dabei muss witterungsbeständiges Material verwendet werden, damit die Leuchten lange halten.

Zwar geht es in erster Linie um die Beleuchtung dunkler Ecken, aber dennoch können mit der Außenbeleuchtung tolle Akzente gesetzt werden. Wer keine Lust auf komplizierte Verlegung der Stromkabel hat, hat auch die Möglichkeit Solarlampen in den Garten zu stellen. Dabei gibt es mittlerweile zahlreiche Modelle und Formen, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist.

Gerade im Terrassenbereich wirkt es wärmer, wenn dunklere Lichter verwendet werden. Sogar LED-Lichter gibt es in dunkleren Farben, damit Strom gespart UND ein schönes Ambiente geschaffen wird.
Für Gehwege kann ebenfalls LED-Licht in helleren Farben verwendet werden, um Sicherheit und Helligkeit zu bekommen. Am Poolbereich wirken LED-Lampen besonders gut, da sie das Wasser noch schöner erstrahlen lassen und man dann auch einmal Nachts baden gehen kann ohne auf dem Weg zum Pool ins Blumenbeet zu treten.

Für die Hauswand sind besonders gute Lampen wichtig, da sie lange halten sollen und nicht plötzlich durch Witterung ausfallen dürfen. Hier lohnt es sich die Beratung vom Fachmann.

Erschliessungskosten beachten

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

Bei der Kalkulation der Baufinanzierung gilt es so einiges zu beachten. Hier gilt besonders: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Der Kassensturz am Anfang, die Berechnung des Eigenkapitals und die Darlehenshöhe sind nur die Spitze des Eisbergs. Neben den Mitteln für den eigentlichen Kaufpreis kommen noch Kosten wie Maklergebühren, Grunderwerberssteuer, Notarkosten etc. dazu. Von den Summen die man für den Umzug, die Einrichtung und Begrünung einkalkulieren muss, wollen wir noch gar nicht sprechen.

 Was viele außer acht lassen, sind die Erschließungskosten.

Diese beinhalten alles, was für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung anfällt. Dazu gehören weiter anteilige Kosten des Straßenbaus mit Gehweg und Beleuchtung, öffentlicher Grünflächen, Kinderspielplätze sowie Lärmschutzanlagen. Auch für das Telefon- und Kabelfernsehnetz sind Erschließungskosten zu zahlen.

 An diesen Kosten müssen sich Grundstückseigentümer mit bis zu 90% beteiligen.

Für die Planung der Baufinanzierung sind Erschließungskosten ausschlaggebend, da es erschließungsfreie Grundstücke und Grundstücke, für die Erschließungskosten noch gezahlt werden müssen, gibt. Solche Kosten könen dem Grundstückbesitzer auch im Nachhinein noch aufgebürdet werden, wenn neue, der Infrastruktur dienliche Baumaßnahmen anstehen. Es gilt also die Kommune der Wahl genau unter die Lupe zu nehmen und sich von ihr eine detaillierte Aufstellung der Erschließungskosten geben zu lassen, sodass man diese entsprechend einkalkulieren kann.

iPhone App für Baufotostory

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

Ein Eigenheim zu bauen ist ein gewaltiges und unvorhersehbares Unterfangen. So gut wie nie läuft etwas nach Plan. Gut, dass es heutzutage für alles eine App gibt. So auch für Bauherren, die ihren Arbeitsfortschritt (oder -rückschritt) dokumentieren wollen.

MIt dem Bautagebuch kann der Häuslebauer seinen Fortschritt festhalten und etwaige Mängel und Defekte sofort feststellen und gleich per Mail an die Handwerker senden. Die App ist schnell installiert. Man meldet sich auf der Seite www.dach.de an und lädt sich die Anwendung dann auf sein Smartphone. Dann erstellt man eine Liste mit den verschiedenen Gewerken und den zuständigen Ansprechpartnern sowie deren E-Mail Adressen.

Man kann dann Fotos und auch Videos von der Baustelle machen, sie mit Notizen und Markierungen versehen und die zuständigen Handwerker und Spezialisten auf dem aktuellen Stand halten.

Der große Vorteil ist nicht nur, die Entstehung des Hauses Schritt für Schritt nachvollziehen zu können und somit später eine schöne Erinnerung zu haben. Falls im Nachhinein Baumängel festgestellt werden, oder Mängel, die nicht richtig beseitigt wurden, kann man genau nachvollziehen, wann was entstand oder kaputt gegangen ist.

Bücher über Finanzierungshilfe

Themenbereich: Finanzierung    Beitrag von: Werner

Es gibt eine ganze Reihe von Büchern, die sich dem Thema Immobilienfinanzierung widmen. Einige sollen an dieser Stelle kurz vorgestellt werden:

“Die optimale Immobilien-Finanzierung” ist in der Erste Hilfe-Reihe vom Haufe Verlagerschienen und beschäftigt sich mit der Frage, ob gekauft oder gebaut werden soll und gibt diesbezüglich hilfreiche Tipps. “Der Immobilienkauf”, ebenfalls im Haufe Verlag erschienen, beschäftigt sich zudem mit möglichen Änderungen der gesetzlichen Förderung am Eigentumserwerb. “Kursbuch Finazierung” aus dem Fischer Verlag gibt Auskunft über die Lage auf dem Immobilienmarkt, über Förderungsrichtlinien und die besten Finanzierungsarten. Wichtige Aspekte der Finanzierung werden auch in “Richtige Finanzierung” aus dem Econ Taschenbuch Verlag behandelt. Mit dem Thema Zwangsversteigerung dagegen beschäftigt sich “Immobilien günstig ersteigern”, erschienen im Walhalla Fachverlag. Alles rund um die Eigenheimzulage erfährt man in dem gleichnamigen Buch aus dem C.F. Müller Verlag. Der Verlag interna-aktuell bietet mit “Das müssen Sie beim Erwerb ihrer Eigentumswohnung beachten”, “Steuern sparen und Vermögen aufbauen mit Immobilien”, “Der Staat baut mit – So nutzen Sie die Fördermittel voll aus”, “Alles zur Zwangsversteigerung” und “Immobilienfinanzierung leicht gemacht” gleich mehrere Werke zum Thema an.

Kein Thema bleibt dem geneigten Leser verwehrt. Viel Lesevergnügen!

Hilfe bei insolventen Hausherstellern

Themenbereich: Finanzierung, Informationen    Beitrag von: Werner
Thorben Wengert / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de

Was tun, wenn ein Bauunternehmen Insolvenz anmeldet? Was, wenn man selbst direkt davon betroffen ist? Die möglichen Konsequenzen sind weitreichend: Baustopp, der Verlust von bereits geleisteten Zahlungen sowie der Verlust von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln können drohen. Der Schaden liegt da schnell bei durchschnittlich 20.000 bis 25.000 Euro. Um die Risiken zu minimieren, ist es daher unerlässlich, bereits im Bauvertrag ausreichende Sicherheitsleistungen zu vereinbaren.

Wichtigste Grundregel ist die, dass Zahlungen immer nur nach Baufortschritt geleistet werden. Unbedingt zu beachten ist auch, dass Geld für die Fertigstellung des Baus zurückgehalten wird. Experten empfehlen, über die gesetzlich festgelegte Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Vertragssumme, einen Rückbehalt von 10 Prozent auszuhandeln. Zusätzlicher Schutz kann dadurch erreicht werden, dass – nach Fertigstellung – ein Sicherheitsbehalt von 3 bis 5 Prozent der Bausumme für spätere Mängelbeseitigung eingeplant wird.

Und, wie immer, gilt natürlich auch hier: Augen auf! Sind Anzeichen für eine baldige Insolvenz der Baufirma ersichtlich, zum Beispiel durch Verzögerungen auf der Baustelle oder dadurch, dass Subunternehmer die Arbeit niederlegen, sollten Bauherren niemals Vorauszahlungen leisten! Ist schließlich der Insolvenzantrag gestellt, sollte nach rechtlicher Beratung der Vertrag gekündigt werden.