Hilfe bei insolventen Hausherstellern

Gespeichert unter: Finanzierung, Informationen    Beitrag von: Werner
Thorben Wengert / pixelio.de

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Was tun, wenn ein Bauunternehmen Insolvenz anmeldet? Was, wenn man selbst direkt davon betroffen ist? Die möglichen Konsequenzen sind weitreichend: Baustopp, der Verlust von bereits geleisteten Zahlungen sowie der Verlust von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln können drohen. Der Schaden liegt da schnell bei durchschnittlich 20.000 bis 25.000 Euro. Um die Risiken zu minimieren, ist es daher unerlässlich, bereits im Bauvertrag ausreichende Sicherheitsleistungen zu vereinbaren.

Wichtigste Grundregel ist die, dass Zahlungen immer nur nach Baufortschritt geleistet werden. Unbedingt zu beachten ist auch, dass Geld für die Fertigstellung des Baus zurückgehalten wird. Experten empfehlen, über die gesetzlich festgelegte Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Vertragssumme, einen Rückbehalt von 10 Prozent auszuhandeln. Zusätzlicher Schutz kann dadurch erreicht werden, dass – nach Fertigstellung – ein Sicherheitsbehalt von 3 bis 5 Prozent der Bausumme für spätere Mängelbeseitigung eingeplant wird.

Und, wie immer, gilt natürlich auch hier: Augen auf! Sind Anzeichen für eine baldige Insolvenz der Baufirma ersichtlich, zum Beispiel durch Verzögerungen auf der Baustelle oder dadurch, dass Subunternehmer die Arbeit niederlegen, sollten Bauherren niemals Vorauszahlungen leisten! Ist schließlich der Insolvenzantrag gestellt, sollte nach rechtlicher Beratung der Vertrag gekündigt werden.

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