Erschliessungskosten beachten

Gespeichert unter: Informationen    Beitrag von: Bob

Bei der Kalkulation der Baufinanzierung gilt es so einiges zu beachten. Hier gilt besonders: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Der Kassensturz am Anfang, die Berechnung des Eigenkapitals und die Darlehenshöhe sind nur die Spitze des Eisbergs. Neben den Mitteln für den eigentlichen Kaufpreis kommen noch Kosten wie Maklergebühren, Grunderwerberssteuer, Notarkosten etc. dazu. Von den Summen die man für den Umzug, die Einrichtung und Begrünung einkalkulieren muss, wollen wir noch gar nicht sprechen.

 Was viele außer acht lassen, sind die Erschließungskosten.

Diese beinhalten alles, was für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung anfällt. Dazu gehören weiter anteilige Kosten des Straßenbaus mit Gehweg und Beleuchtung, öffentlicher Grünflächen, Kinderspielplätze sowie Lärmschutzanlagen. Auch für das Telefon- und Kabelfernsehnetz sind Erschließungskosten zu zahlen.

 An diesen Kosten müssen sich Grundstückseigentümer mit bis zu 90% beteiligen.

Für die Planung der Baufinanzierung sind Erschließungskosten ausschlaggebend, da es erschließungsfreie Grundstücke und Grundstücke, für die Erschließungskosten noch gezahlt werden müssen, gibt. Solche Kosten könen dem Grundstückbesitzer auch im Nachhinein noch aufgebürdet werden, wenn neue, der Infrastruktur dienliche Baumaßnahmen anstehen. Es gilt also die Kommune der Wahl genau unter die Lupe zu nehmen und sich von ihr eine detaillierte Aufstellung der Erschließungskosten geben zu lassen, sodass man diese entsprechend einkalkulieren kann.

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