Was tun bei Ärger mit den Handwerkern?

Gespeichert unter: Bausanierung, Bausicherheit, Informationen    Beitrag von: Werner

Jeder Bauherr hofft immer, dass es nicht so weit kommt. Passieren kann es aber doch: Ärger mit dem Handwerker. Lockere Fliesen, undichte Fenster, lückenhaft isolierte Bodenplatten. Was tun in solchen Situationen?

Gut beraten ist in jedem Fall derjenige, der schon im Vorfeld einige Verhaltensregeln beachtet. Wichtig ist vor allem die Auswahl eines geeigneten Handwerkerbetriebes. Das beste Mittel ist hier, auf Erfahrungen von Bekannten zurückzugreifen. Auch sollten Sie unbedingt darauf achten, den Auftrag möglichst exakt zu beschreiben und sich zwei bis drei verschiedene Kostenvoranschläge einzuholen. Gerade bei größeren Projekten empfehlen Experten zudem, einen detaillierten Vertrag abzuschließen. Als Vertragspunkte sollten die Leistung, die verwendeten Materialien und der Preis beschrieben sein. Auch eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung des Abgabetermins kann vereinbart werden. À propos: die Verabredung von Zwischenabnahmen ist ebenfalls durchaus ratsam, sowie ein vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt in Höhe von drei bis fünf Prozent der Rechnungssumme. Schließlich lohnt es sich noch, über die Beauftragung eines Profis für die Koordination nachzudenken.

Und, falls es schon zu spät ist, helfen neutrale Bauschlichtungsstellen einiger Handwerkskammern und Innungen. Übrigens, die Zahl der Baumängel bei der Errichtung von Wohngebäuden in Deutschland ist um etwa 34 Prozent gegenüber 2006 gestiegen. Die durch Pfusch am Bau entstandenen Schäden belaufen sich jedes Jahr auf rund 1,4 Milliarden Euro.

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