Die Gebäudeversicherung

Gespeichert unter: Bausicherheit, Versicherung    Beitrag von: Werner

Eine Gebäudeversicherung kann einem im Falle eines Hausschadens vor den sicheren Ruin ersparen. Sie zahlt im Falle von Wetterschäden jeglicher Art aber auch in unvorhersehbaren Fällen wie Naturkatastrophen und das sowohl für das Haus selbst als auch weiteren, mit dem Haus fest verankerten Teilen.

Bei der Frage wer so eine Versicherung abschließen sollte, gilt grundsätzlich: alle Hauseigentümer. Denn wenn doch mal ein großer Schaden anfällt, können die Kosten eine Familie schnell in den wirtschaftlichen Ruin treiben und nur eine Gebäudeversicherung kann diese finanzielle Hilfe übernehmen. Denn sie greift in Fällen wie einem brennenden Dachstuhl, Überschwemmungen, Hagel- und Sturmschäden oder auch bei einfach bei einem geplatzten Rohr. Bei Elementarschäden muss meist noch ein Kombinationsvertrag abgeschlossen werden aber dieser deckt dann auch Schadenkosten von Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben ab.

Zu den Teilen des Hauses, die sie versichern können, zählen natürlich das Haus aber auch die Garage(n), die Gartenhäuser, der Geräteschuppen und weitere Objekte, die sich auf Ihrem Grundstück befinden. Das kommt natürlich auch auf die Versicherungssumme an, es gilt je höher der Versicherungssatz desto größer ist auch die Entschädigungssumme. Die Grundlage für die Deckungssumme aller Gebäude ist dabei die sogenannte Regel des „Wert 1914“, also der Wert, den die Gebäude 1914 gehabt hätten. Diesen kann man vorher ganz einfach im Internet berechnen lassen. Auch Stiftung Warentest rät inzwischen jedem Hausbesitzer zu einer Gebäudeversicherung.

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