Die Mietstufen in Deutschland

Themenbereich: Finanzierung, Informationen    Beitrag von: Eckhardt

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Der Begriff Mietstufen sagt wahrscheinlich nicht jedem etwas. Dieses System wurde eingeführt weil die Mieten in Deutschland bekanntermaßen unterschiedlich hoch sind und demnach auch die Miethöchstbeträge beim Wohngeld. Dadurch kommt eine regionale Staffelung zu Stande, welche in sechs Mietenstufen erreicht wird. Die Mietenstufe III entspricht circa dem Bundesdurchschnitt, bei den Mietenstufen I und II liegen die Mieten unterhalb, bei den Mietenstufen IV bis VI oberhalb des Bundesdurchschnitts.

Berechnet werden diese auf Grundlage der der Mieten der Wohngeldempfänger und das Statistische Bundesamt berechnet dann auf Basis der Wohngeldstatistik das entsprechende Mietenniveau. Erst ab einer Größe von 10.000 Einwohner hat eine Gemeinde eine eigene Mietenstufe, kleinere Gemeinden werden als Kreise zusammengefasst.

Im Jahr 2009 erfolgte eine Neuberechnung der Mietenstufen mit der Wohngeldreform, die eine Anpassung dieser im Reformfall vorschreibt. Die letzte Festlegung war 2002 und seit dem sind die Mieten in den einzelnen Regionen unterschiedlich stark gestiegen beziehungsweise gesunken, also hat sich der Abstand der Mieten zum Bundesdurchschnitt vergrößert oder verringert. So mussten auch die Mietenstufen dementsprechend nach oben oder unten angepasst werden. Das war circa bei der Hälfte der Gemeinden der Fall.

Die Auswirkungen dieser Mietenstufenänderung für Wohngeldempfänger orientieren sich an den Veränderungen. Eine niedrigere Mietenstufe bedeutet entsprechend niedrigere Miethöchstbeträge für die Wohngeldempfänger, bei einer höheren Mietenstufe entsprechend höhere.

Seit der Wohngeldreform 2009 waren allerdings nur zehn Prozent der Wohngeldempfänger von einer Herabsetzung betroffen.