Pflichten eines Bauherren

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

Vermessungsarbeiten, Foto: RainerSturm / pixelio.de

Beim Bau eines Hauses muss man an sehr viele Sachen denken, verschiedene Gänge zu Ämtern und Behörden inklusive. Die Anforderungen dieser sind allerdings häufig sehr unterschiedlich in den Gemeinden, deshalb sollte man bereits vor einem Behördengang nachfragen, meist stellen die Ämter wichtige, benötigte Formulare bereits online zur Verfügung.

Vor Beginn des Bauvorhabens stellt man zunächst einen Bauantrag, die dazu einzureichenden Unterlagen muss ein zugelassener Fachmann zum Beispiel ein Architekt erstellen. Wenn man die Baugenehmigung dann hat, ist es allerdings wichtig sich auch genau an die Vorgaben dieser zu halte. Bei gewünschten Änderungen gilt es erst genau den Vertrag zu lesen oder nochmals beim Bauamt nachzufragen, da Verstöße häufig ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Man kann allerdings auch Wiederspruch einlegen falls man als Bauherr mit einigen Auflagen nicht einverstanden ist.

Nicht zu vergessen sind die verschiedenen Meldepflichten des Bauherren denen er mit den entsprechenden ausgehändigten Formularen zum richtigen Zeitpunkt einreichen muss. Dabei sind dem Kreisbauamt sowie dem Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (Schornsteinfeger) eine Woche vor Baubeginn der Name des Bauleiters mitzuteilen. Über die Beendigung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung sind das Kreisbauamt und das Katasteramt jeweils zwei Wochen vorher zu informieren.

Weitere Pflichten sind Die Beauftragung von Fachleuten zur Umsetzung des Bauvorhabens, falls dem Bauherren die entsprechenden Kenntnisse fehlen und die Verkehrssicherung gemäß BGB während des gesamten Bauvorhabens mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört auch ein von der Straße aus gut sichtbares Baustellenschild anzubringen. Außerdem sind folgende Versicherungen verpflichtend abzuschließen: Feuer-Rohbau-Versicherung, die Haftpflicht für Grundbesitzer, die Bauherren-Haftpflicht und die Bauleistungsversicherung.