So kann der Grundbucheintrag geändert werden

Gespeichert unter: Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Werner

Alle Grundstücke in Deutschland sind im Grundbuchamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingetragen. Kommt es zu einem Kauf oder einer sonstigen Änderung, so muss dieser Grundbucheintrag geändert werden.

Im Grundbuch stehen Dinge, wie, wer der Eigentümer ist,die Anschrift des Eigentümers,die Größe des Grundstücks, oder auch sogenannte Grunddienstbarkeiten oder eine Grundschuld.

Aber wie ändern sie einen Grundbucheintrag?

Im Normalfall kann ausschließlich eine Notar einen Grundbucheintrag verändern. Eine Ausnahme ergibt sich nur durch eine Erbschaft, dann können sie einfach mit dem Erbschein ins Grundbuchamt gehen und diesen dort vorlegen. Daraufhin wird der Eintrag in wenigen Tagen geändert.

Sollten sie ein Grundstück verkaufen bzw. kaufen, dann muss der Überlassungs- oder Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Dies ist Vorschrift, damit sie über all ihre Rechte und Pflichten und auch über die Konsequenzen der Grundstücksübertragung aufgeklärt werden.

Wenn eine Grunddienstbarkeit wie z.B. die gemeinsame Nutzung einer Kläranlage in das Grundbuch eingetragen werden, muss dies ebenfalls notariell abgesegnet werden. Genauso sieht es aus, wenn sie eine Grundschuld auf eine Immobilie eintragen lassen möchten. Der Weg zum Notar bleibt ihnen nicht erspart.

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