Worauf muss bei einem Balkon geachtet werden?

Themenbereich: Bauplanung, Bausanierung, Informationen    Beitrag von: Werner

Wer sich nicht zwischen dem komfortablem Wohnen mit entsprechender Einrichtung einerseits und demWunsch im Grünen zu sein anderseits entscheiden kann, der braucht einen Wintergarten. Man sitzt nur durch das Glas von der Natur getrennt quasi schon mitten drin und muss trotzdem nicht auf ein schickes Wohnambiente verzichten. Man kann den Wechsel der Jahreszeiten ganz entspannt verfolgen und dabei die natürliche Helligkeit nutzen um einen Raum für angenehmes Wohnen zu schaffen.

Dabei gibt es natürlich für jedes Haus individuelle Wintergartenlösungen, je nach Charakter des Hauses bzw. des Eigentümers. Des weiteren steigt nicht nur die Qualität ihres Lebensbereiches sondern gleichzeitig auch der Wert ihres Wohneigentums. Allerdings erfordert so ein Wintergarten auch einiges an Vorarbeit und sorgfältiger Planung. Wenn man eine Liste mit allen Anforderungen erstellt hat, die der Wintergarten erfüllen muss, sollte man sich an einen Fachbetrieb wenden und sich genau beraten lassen was und wie es umsetzbar ist. Die wichtigsten Punkte, die geklärt werden müssen sind neben dem Standort, die Nutzung, Glasart, Belüftung, Beschattung, Heizung und die Beleuchtung. Der Fachmann kann Ihnen dann ganz genau sagen wo Ihre Anforderungen an die Grenzen der Möglichkeiten stoßen und warum. So ist zum Beispiel bei einer ganzjährigen Nutzung des Wintergartens mehr zu beachten, als bei einer saisonalen Nutzung. Diese umfassenderen Baumaßnahmen, machen sich dann allerdings auch im Preis bemerkbar.

Weiterhin muss der Eigentümer darauf achten alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten, denn ein Wintergarten ist in den meisten Fällen vorlagepflichtig.

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Tipps für den Küchenkauf

Themenbereich: Bauplanung    Beitrag von: Werner

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Beim Küchenkauf kommen viele Entscheidungen auf einen zu. Jedoch sollten diese nicht zu spontan entschieden werden, sondern gut durchdacht sein. Denn eine Küche ist eine langfristige Investition.

Vor allem die Qualität spielt eine große Rolle. Denn nicht nur bei den Geräten, sondern auch bei den Küchenmöbeln gibt es von den Herstellern eine lange Garantie für Auszüge, Scharniere und Co.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ergonomie der Küche. Denn viel Zeit verbringt man in dieser zum kochen, gemütlichem Beisammen sein und zum Verrichten von alltäglichen Dingen. Dabei sollte die Arbeitsplatte an die Körpergröße der Bewohner angepasst werden. Die Höhe sollte in etwa so sein, dass eine gebückte Arbeitshaltung vermieden wird. Auch ist es gut, wenn der Backofen, sofern er häufig genutzt wird auf Körperhöhe angebracht wird.

Beim Kauf der Küchengeräte sollte man darauf achten, dass man auch Ersatzteile problemlos in ein paar Jahren bestellen kann. Denn nicht ist blöder, als wenn bei einem kleinen Defekt das ganze Gerät ausgetauscht werden muss.

Die Oberflächenstruktur spielt besonders bei der Hygiene in der Küche eine große Rolle. Denn durch die Dünste beim Kochen lagern sich Fett-und Schmierfilme auf den Oberflächen ab. Glatte Flächen können davon deutlich leichter gereinigt werden, als strukturierte Oberflächen und Fronten.

Das wichtigste bleibt aber immer noch die Planung der Küche. Hierbei muss auf so vieles geachtet werden, damit man später genug Platz hat, um entspannt kochen zu können.

Es müssen genügend Anschlüsse für Elektrik und Wasser oder aber auch für Gas vorhanden sein.  Außerdem sollte man immer bedenken,dass die Küche in der Musterausstellung ein anderes Maß haben, als die Küche,welche bei ihnen zu Hause aufgebaut wird. Deshalb kann diese auch wieder ganz anders wirken.

Was ist eine Baubeschreibung?

Themenbereich: Bauausführung, Bauplanung    Beitrag von: Bob

Das fragt sich wohl jeder auf den ersten Blick. Baupläne, schön und gut, aber was steht denn nun wiederum in einer Baubeschreibung drin bzw. sollte drin stehen?

Die Baubeschreibung ist allgemein ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags, doch sie wird oft außer Acht gelassen und ist somit häufig lückenhaft. Doch genau die Ungenauigkeit gilt es mit Hilfe detaillierter Regelungen zu vermeiden denn dadurch sinkt auch das Risiko des Bauherren. Meistens erwirbt man das Haus was man bauen will von einem Bauträger, der somit den Vertragspartner darstellt. Mit diesem wird ein Bauträgervertrag abgeschlossen in dem immer eine genau Leistungs- und eben Baubeschreibung vermerkt sein sollte damit sie auch in den notariell beurkundeten Kauvertrag mit aufgenommen wird. Trotzdem kann es in der Realität dann zu einer anderen Qualität in der Ausführung kommen, die dann in der Bauausführung zu erhöhten Kosten führen kann. Dies gilt es zu verhindern.

Wer ein schlüsselfertiges Haus haben will, dass auch wirklich bezugsfertig ist, muss den Leistungsumfang und die Materialqualität aber auch den Ausstattungsgrad eindeutig in der Baubeschreibung festhalten, rät der Verband privater Bauherren (VPB). Sonst muss man eventuell noch mal eine fünfstellige Summe drauflegen, damit das Eigenheim auch wirklich den Vorstellungen entspricht, Geld das nicht jeder zur Verfügung hat.

Außerdem ist es ratsam den Vertrag vor der Unterzeichnung von unabhängiger Seite prüfen zu lassen meint der VPB. Allgemeine Klauseln wie ein maximal ein Meter langes Abwasserrohr außerhalb des Hauses bedeuten für den Bauherren, dass er sich im Zweifel selbst um den Anschluss an das Netz kümmern muss, denn nur was explizit bezeichnet ist im Vertrag bekommt der Bauherr auch. Daher ist es das beste eine vollständige Auflistung aller Bauleistung vorzunehmen um sich somit abzusichern, dazu gehören auch die Aufnahme der Planungsleistungen, die Vorgaben der Baustelleneinrichtung oder Vorgaben wie das Grundstück oder die haustechnischen Anlagen hergerichtet werden sollen, nicht das am Ende ein Rolladenkasten am Fenster fehlt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat dazu in Zusammenarbeit mit mehreren Verbraucherschutz- und Bauorganisationen inzwischen auch eine Broschüre namens “Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser” herausgegeben. Diese soll helfen, damit Bauherren genau wissen was sie beschreiben sollen und müssen und nicht am Ende eine böse Überraschung erleben.

Lange Wartezeiten auf das Eigenheim

Themenbereich: Bauplanung, Finanzierung, Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Die meisten Mieter in Deutschland wünschen sich nach einer Studie des Finanzdienstleisters Interhype ein Eigenheim. Doch nicht nur die Finanzierung scheint abschreckend zu sein. Betrachtet man die Wartezeiten, die Bauherren in Kauf nehmen müssen, bis sie nach Erteilung der Baugenehmigung in das eigene Haus ziehen können, könnten diese auch eine abschreckende Wirkung haben.

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bei den Deutschen ist Groß. Auch wenn 58 Prozent der Deutschen zur Miete wohnen, wünschen sich doch 96 Prozent der Mieter ein Eigenheim, in dem sie schalten und walten können, wie es ihnen gefällt und wo sie nicht monatlich Miete zahlen müssen und Mieterhöhungen befürchten müssen.

Doch viele träumen nur von dem einen Haus. Den Mut das eigene Haus wirklich zu bauen oder zu kaufen, bringen die meisten nicht auf. Dies liegt oftmals daran, dass die Finanzierungsmöglichkeiten für viele sehr undurchsichtig sind.

Darüber hinaus schrecken Wartezeiten und mögliche Komplikationen und Verzögerungen beim Hausbau von diesem Schritt ab.

Nur 12 Prozent der Bauherren können nach sechs Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung in die eigenen vier Wände ziehen. 19 Prozent konnten erst nach 12 bis 18 Monaten einziehen und 13 Prozent mussten sogar zwischen 18 und 36 Monaten warten.

So kann der Grundbucheintrag geändert werden

Themenbereich: Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Werner

Alle Grundstücke in Deutschland sind im Grundbuchamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingetragen. Kommt es zu einem Kauf oder einer sonstigen Änderung, so muss dieser Grundbucheintrag geändert werden.

Im Grundbuch stehen Dinge, wie, wer der Eigentümer ist,die Anschrift des Eigentümers,die Größe des Grundstücks, oder auch sogenannte Grunddienstbarkeiten oder eine Grundschuld.

Aber wie ändern sie einen Grundbucheintrag?

Im Normalfall kann ausschließlich eine Notar einen Grundbucheintrag verändern. Eine Ausnahme ergibt sich nur durch eine Erbschaft, dann können sie einfach mit dem Erbschein ins Grundbuchamt gehen und diesen dort vorlegen. Daraufhin wird der Eintrag in wenigen Tagen geändert.

Sollten sie ein Grundstück verkaufen bzw. kaufen, dann muss der Überlassungs- oder Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Dies ist Vorschrift, damit sie über all ihre Rechte und Pflichten und auch über die Konsequenzen der Grundstücksübertragung aufgeklärt werden.

Wenn eine Grunddienstbarkeit wie z.B. die gemeinsame Nutzung einer Kläranlage in das Grundbuch eingetragen werden, muss dies ebenfalls notariell abgesegnet werden. Genauso sieht es aus, wenn sie eine Grundschuld auf eine Immobilie eintragen lassen möchten. Der Weg zum Notar bleibt ihnen nicht erspart.

Sichtschutz für den Balkon oder die Terrasse

Themenbereich: Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Bob

Wer lässt sich schon gerne ungehemmt in die eigenen vier Wände schauen? Und warum eigentlich sollte für den eigenen Balkon etwas anderes gelten? “Sichtschutz” heisst das Zauberwort und garantiert auch auf den Freiluft-Quadratmetern ungestörte Privatsphäre.

Jeder Balkon hat drei Seiten, eine Begrenzung nach unten und auch von oben lauern neugierige Blicke – das ist nichts Neues. Und jeder dieser Bereiche kann nach Bedarf mit einem entsprechenden Sichtschutz ausgestattet werden. Sichtschutz nach unten garantiert eine lange Textilbahn, die um die Balkonbrüstung gespannt wird. Zum Nachbar hin kann man sich durch einen Paravent, Balkonrollos oder auch Balkonmarkisen abgrenzen, wobei die letzteren beiden Varianten eine Anbohrung der Hausfassade erfordern. Das mag nicht jeder, insbesondere unter Umständen der Vermieter nicht. Für den Sichtschutz nach oben empfehlen sich Sonnenschirme und Markisen. Dabei spricht für die Lösung “Sonnenschirm” sowohl, dass dieser nicht aufwendig befestigt werden muss, als auch die Tatsache, dass ein Sonnenschirm gegenüber einer Markise meist preislich günstiger sein wird. Und für die Naturverbundenen unter uns: Blumenkästen mit hoch gewachsenen Pflanzen, etwa Bambus, bieten ebenfalls Sichtschutz.

Übrigens, schon daran gedacht? So ein Sichtschutz schütz nebenbei auch noch vor Wind und Sonne!

Barrierefrei mit Treppenlift

Themenbereich: Bauausführung, Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Werner

In jungen Jahren denkt wohl kaum jemand beim Hausbau an Barrierefreiheit oder einen Treppenlift. Allerdings kann man sich durch vorausschauendes Denken viele Kosten und Mühen später schenken. Denn meist möchte man auch noch im hohen Alter im eigenen Haus wohnen, was allerdings durch zu viele Treppen oder die Gebundenheit an einen Rollstuhl erschwert werden kann.

Denn das Alter hat seine Begleiterscheinungen. Sei es die fehlende Beweglichkeit oder die zu hohe Anstrengung, die das Treppen steigen erschwert.Und auch im jungen Alter kann es durch eine schwere Erkrankung oder durch einen Unfall zu einer Gehbehinderung oder im schlimmsten Fall zur Lähmung führen, die einen abhängig von anderen macht.

In all diesen Situationen kann sich derjenige glücklich schätzen, der beim Bau einen Treppenlift eingebaut hat oder zumindest so gebaut hat, dass ein nachträglicher Einbau stets möglich ist.

Diese nützlichen Treppenlifte lassen gehbehinderte Menschen mühelos alle Treppenstufen überwinden und stellen somit eine große Hilfe dar. Durch solch einen Lift, sind die Menschen nicht mehr auf die Hilfe von Angehörigen oder Pflegepersonal angewiesen, um z.B. vom Wohnzimmer im Erdgeschoss ins Schlafzimmer im Obergeschoss zu kommen. Der Treppenlift kann somit sogar ein Stück Unabhängigkeit und Selbstkontrolle zurückbringen

Ein Treppenlift kann so gut wie an jeder Treppe angebracht werden und wird stets maßgefertigt, damit er die zu transportierende Person sicher und bequem an ihr Ziel bringt.

Das richtige Grundstück finden

Themenbereich: Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Bob

Das richtige Grundstück ist die erste Voraussetzung für das eigene Traumhaus. Doch sollte man den Grundstückskauf bedacht und mit Köpfchen angehen, um späteren Frust zu vermeiden.

Hier ein paar Tipps um die Grundstückssuche richtig zu gestalten.

1. Verschaffen sie sich einen Überblick über das Preisniveau in der Gegend bevor Sie Verhandlungen über das gewünschte Grundstück antreten.

2. Lassen Sie nicht durchblicken, dass das Verhandlungsobjekt ihr Traumgrundstück ist. Sonst wird der Verkäufer den Preis nach oben treiben.

3. Wenden Sie sich an die Lokalen Behörden um Auskünfte über das Grundstück zu erhalten. Diese können Ihnen Informationen über geplante Bauprojekte in der Nähe geben und über Altlasten, Boden und Grundwasser. Außerdem sollten Sie sich den Bebauungsplan genau ansehen, da dort festgehalten ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf.

4. Studieren Sie das Grundbuch. Hier sind mögliche Hypotheken vermerkt oder auch Wegrechte, die den Nachbarn gegenüber bestehen.

5. Lassen Sie sich alles schriftlich geben. Aussagen von den Behörden, vom Verkäufer oder vom Makler sind nichts wert, sofern sie nicht schriftlich festgehalten sind.

6. Prüfen Sie die Lage des Grundstücks genau. Wie gut ist die Anbindung des Grundstücks? Wo ist die nächste Schule oder der nächste Supermark? Wie ist die Lärmbelastung? Was befindet sich in der unmittelbaren Nachbarschaft?

7. Planen Sie immer einen Schritt voraus. Überlegen Sie genau ob Sie einen weiteren Anbau auf dem Grundstück realisieren können oder eine weitere Garage. Besteht die Möglichkeit, dass ein weiteres Haus den Blick versperren könnte?

8. Lassen Sie sich eine schriftliche Auskunft über de Gas-, Wasser- und Stromversorgung des Grundstücks vom Bauamt geben sowie über Erschließungskosten die sich in Zukunft noch ergeben können.

9. Stecken Sie sich einen genauen Rahmen, was sie für ihr Grundstück ausgeben können. Kalkulieren Sie genau mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, damit sie sich nicht schon beim Grundstückskauf übernehmen.

Hinweise zum Bauen mit einem Architekten

Themenbereich: Bauausführung, Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Werner

Bevor man an den Hausbauausführung denkt, sollte man sich erst einmal darüber Gedanken machen, ob man sein Haus von einem Architekten gestalten lassen möchte, oder von einer Hausbaufirma.
Die Arbeit mit einem Architekten kann sehr inspirierend aber auch anstrengend sein, da die Interessen des Kunden nun einmal oberste Priorität hat, der Architekt aber immer in gewisser Weise sein eigenes Haus erstellt. Viele Architekten bestätigten, dass sie bei einer Erstellung eines Hausplanes, immer für sich selbst ein Haus bauen, das heißt, ihre eigenen Interessen und ihren Geschmack berücksichten.
Andererseits hat man bei der Arbeit mit dem Architekten Freiheiten, die keine Hausbaufirma bieten kann.

Architekten findet man in der Liste der Architektenkammer der einzelnen Länder. Nur dort sollten Bauherren ihre Architekten aussuchen. Ist die Wahl auf den richtigen Architekten gefallen, sollte man sich seine Wünsche und Träume für das Haus deutlich notieren, damit der Architekt diese in die Tat umsetzen kann. Auch Blicke auf andere außergewöhnliche Häuser helfen, sein eigenes Haus zu verwirklichen.

Die Vertrags- und Honorarregelung ist von Architekt zu Architekt unterschiedlich. Wichtig ist nur zu wissen, dass der Architekt bis 5 Jahre nach Vertragsabschluss für seine Leistung haftet. Gibt es also ein Problem mit beispielsweise der Statik, muss der Architekt dafür aufkommen. Also ist es ratsam auch alle anderen Verträge mit Bauunternehmen mit 5 Jahren abzuschließen.

Wer das nötige Kleingeld besitzt und schon immer von seinem ganz individuellen haus geträumt hat, sollte für seine Hausplanung einen Architekten engagieren.

Der optimale Schallschutz

Themenbereich: Baudämmung, Bauphysik, Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Wie wichtig ein ruhiges Zuhause ist, merkt man vor allem am Ende einer arbeitsreichen Woche. Dann möchte man sich entspannen, die Seele baumeln lassen, die Ruhe nach dem Sturm genießen. Das geht aber nur, wenn es auch wirklich ruhig ist. “Schalldämmung” heißt das Zauberwort und verspricht Erholung pur in den eigenen vier Wänden.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten für einen effektiven Schallschutz. Zunächst ist da die Luftschalldämmung. Hierbei geht es um den Lärmschutz von Decken, Wänden, Fenstern und Türen. Die Wände sollten eine gewisse Dicke und hohe Dämmwerte aufweisen, wie dies etwa bei Beton, Kalksandstein oderWänden mit biegeweichen Vorsatzschalen der Fall ist. Elastische Bodenbeläge wie Linoleum oder PVC weisen ebenfalls gute Dämmerte auf. In Sachen Trittschallschutz ist auf schwingungsarme Konstruktionen mit einer Dämmung zwischen Holmen und Trittstufen zu achten. Wichtig ist daneben auch, dass Fenster und Türen gut gedämmt sind. Letztere sollten ebenfalls eine gewisse Dicke aufweisen und dicht am Boden und im Bereich der Falze schließen. Besonders schalldichte Fenster weisen etwa umlaufende elastische Dichtungen zwischen Flügel- und Blendrahmen aus. Mehrfachverglasungen sind ebenfalls hilfreich.

Wer Rohrleitungen und Sanitärinstallationen dämmt, der wird auch schnell einen positiven Effekt bezüglich der gewünschten Lärmreduktion verspüren. Kein lästiges Gluckern in den Wasserrohren – ummantelten Rohren sei Dank!