Angebote von Wärmepumpen genau prüfen

Gespeichert unter: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Beim Verkauf von Wärmepumpen werben die Anbieter häufig mit den niedrigen Kosten, durch den geringen Energieverbrauch der Pumpe. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass viele Pumpen weit weniger halten als sie versprechen. Deswegen ist nicht nur eine genaue Überprüfung und Beratung vor der Installation einer Wärmepumpe gefragt, sondern am Besten eine spezielle Vereinbarung mit dem Anbieter. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist grundsätzlich um eine bessere Information des Kunden bemüht und stellt deswegen nicht nur eine Wärmepumpen-Checkliste zur Verfügung, mit allen wichtigen Faktoren, sondern auch eine Mustervorlage über eine Mindestvereinbarung. Darin wird zwischen dem Kunden und dem Anbieter die genaue Mindest-Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe festgelegt. Die Jahresarbeitszahl erstellt das Verhältnis von abgegebener Wärmenergie und verbrauchtem Betriebsstrom und zeigt somit die Effizienz der Wärmepumpe an. Je größer die Jahresarbeitszahl ist desto niedriger verspricht der Stromverbrauch zu sein. Durch die Mindestvereinbarung wird sichergestellt, dass die Wärmepumpe die versprochen Effektivität hat. Wird die Zahl nicht erreicht, muss der Anbieter die zusätzlichen Stromkosten ersetzen.

Es geht nicht darum die Anbieter einseitig zu belasten, aber das Ziel ist dennoch den Verbraucher zu schützen. Ein häufiges Problem ist, dass es bei der Planung und Installation von Wärmepumpen mangelhaft vorgegangen wird und die Pumpe deswegen die Jahresarbeitszahl nicht erreicht. Viele Kunden wissen beispielsweise nicht, dass eine Wärmepumpe allein keine sinnvolle Maßnahme ist, sondern nur in Verbindung mit entsprechenden Isolierungsmaßnahmen am Haus und einer Umstellung der Heizungshydraulik. Das Ziel der Verbraucherzentrale ist es den Kunden auf solche Informationen aufmerksam zu machen.

Wärmepumpen sind durchaus sinnvolle Alternativen zu traditionellen Wärmeerzeugern. Aber Interessenten sollten sich unbedingt von einem unabhängigen Fachmann einer Verbraucherzentrale informieren lassen. Nur so kann man sicherstellen, dass man einerseits ein faires Angebot erhält und andererseits objektiv überprüfen ob eine Wärmepumpe in individuellen Fall überhaupt sinnvoll ist.

Schlagwörter:

Comments are closed.