Was ist eigentlich ein Bauherr?

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Wer genau ist eigentlich der Bauherr? Bei einem geplanten Bauvorhaben kommt man nicht herum einen Bauherren festzulegen. Aber wer oder was ist ein Bauherr und welche Aufgaben umfasst seine Tätigkeit? Zunächst einmal handelt es sich bei dem Begriff um eine juristische Bezeichnung für den Auftraggeber eines Fertighauses. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei um eine juristische Person handelt, es also nicht zwingend eine natürliche Person bezeichnet, sondern auch beispielsweise eine Vereinigung von Personen sein kann. Genauso wenig muss es sich beim Bauherren um den Grundstückseigentümer handeln auf dem der Bau stattfindet, aber er muss natürlich die Bauberechtigung für das Bauvorhaben besitzen.

Was sind die Aufgaben des Bauherren? Die Aufgaben des Bauherren umfassen in erster Linie die Planung, Ausführung und Leitung eines speziellen Bauvorhabens. Er ist darüber hinaus verantwortlich für die Auswahl der Architekten, der Bauleiter, der Arbeiter usw. und für ihre Bezahlung. Schließlich muss der Bauherr auch für eine ausreichende Sicherheit auf der Baustelle sorgen, selbst dann wenn er nicht direkt am Bau beteiligt ist. Natürlich kann es aber sein, dass beispielsweise der Bauherr und Architekt ein und dieselbe Person sind.

Es gibt unterschiedliche Versicherungen für den Bauherren: Neben einer üblichen Haftpflichtversicherung, gibt es eine spezielle Bauherrenhaftpflicht, die speziell dafür ausgerichtet ist, die Gefahren auf der Baustelle abzusichern. Zudem gibt es die Bauleistungsversicherung: Sie deckt alle Schäden ab, die während der Bauzeit am Baustoff oder an den Bauleistungen auftreten. Schließlich gibt es die Feuer-Rohbau-Versicherung als Schutz gegen Brände.

Über dem Bauherren steht die Bauaufsichtsbehörde. Sie ist für die Beurteilung der Bauausführung verantwortlich. Sie ist legitimiert in das Bauvorhaben einzugreifen und Veränderungen bei der Planung oder beim Personal zu fordern.

Eternitplatten richtig entsorgen

Themenbereich: Baustoffe    Beitrag von: Eckhardt

Bei der Entsorgung von Eternitplatten sollte vor allem darauf geachtet werden, dass kein Staub freigesetzt werden kann.

Eternit findet sich häufig in Wellplatten, Fassadenverkleidungen oder Fensterbänken, dazu besonders in alten Gebäuden. Reines Eternit ist kein problematischer Baustoff. Aber häufig wird er mit asbesthaltigen Zuschlagstoffen gemischt und verwendet, um so Anforderungen an den Brandschutz zu erhöhen oder generell mechanische Eigenschaften des Baumaterials zu verbessern. Auch Asbest ist an sich kein giftiger Stoff und ist auch nicht schädlich für die Umwelt oder das Grundwasser. Lediglich die Geometrie der Fasern ist das Problematische des Materials, denn solche Fasern können, wenn sie erst einmal in der Lunge sind, nicht vom Körper abgebaut werden. Dies kann bis hin zu Lungenkrebs führen.

Solange aber asbesthaltige Baustoffe nicht beschädigt und demnach auch keine Fasern freigesetzt werden, sind sie harmlos. Allerdings bei Verwitterung oder Bearbeitung des Materials kann sich ein Staub bilden, der dann gefährlich ist und in die Lunge gelangen kann. Eine einfache Atemmaske reicht nicht aus, um das zu verhindern, da die Fasern kleiner als die Poren der Maske sind. Deshalb sollten bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialen besondere Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.

Nur zugelassene Firmen dürfen daher größere Arbeiten wie zum Beispiel Dachabdeckung durchführen, da sie bestimmte Schutzkleidung tragen, Verwehungen vermeiden und die Abrissmaterialien dicht verpacken.

Entferntes Material ist aber kein Sondermüll, denn in verpackter Form kann es auf der Hausmülldeponie abgelagert werden, wo es gut abgedeckt wird.

Als Privatperson ist es dennoch ratsam Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen zu vermieden und besser eine Fachfirma damit zu beauftragen, vor allem bei größeren Arbeiten. Asbest ist nicht immer erkennbar und sollte bei Verdacht sicherheitshalber nachgeprüft werden (Rasterelektronenmiktroskop).

Was sind DIN Normen und wie werden diese beurteilt?

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Bob

DIN-Normen sind zweifellos eine wichtige Vorschrift bei der Bauausführung. Aber welche Rolle spielen sie juristisch im Verhältnis zu Gesetzen und Bauverordnungen? Kurz gesagt: DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften und ihre Bedeutung beim Bau wird häufig überschätzt. Selbst viel Fachleute glauben, dass es sich bei den DIN-Normen um strikte Regeln handelt. Tatsächlich sind es eher Vorgaben.

Bei den DIN-Normen handelt es sich in erster Linie um Konstruktionsvorschläge. Es wird auch keine Verantwortung für die Vorgaben übernommen, denn es handelt sich nicht um verbindliche technische Regeln. Die Verbindlichkeit muss erst vertraglich vereinbart werden. Bei den Hinweisen der DIN-Normen wird ausdrücklich auf die eigene Verantwortung bei der Bauausführung hingewiesen. Einige Beispiele machen den Charakter der Normen deutlich:

  • „Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr”.
  • ”Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen”.
  • ”DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit”.
  • ”DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik”.

Für Bauherren ist es deswegen wichtig immer im Bewusstsein zu haben, dass auch die Vorgaben der DIN-Normen fehlerhaft sein können und sich nicht gedankenlos darauf zu verlassen. Tatsächlich ist bekannt und nachweisbar, dass viele der DIN-Normen methodische und inhaltliche Fehler aufweisen. Denn viele Normen entstehen nur aufgrund ökonomischer Interessen: Ausdrücklich heißt es bei der DIN: ”DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förderbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme”. Auf diese Weise entstehen natürlich viele zweifelhafte Normen, die keinerlei Vorteil bei der Bauausführung haben. Deswegen ist bei der Anwendung der DIN-Normen immer Vorsicht geboten und grundsätzlich sollten sie nicht überbewertet werden.

10 Regeln für einen Bauherren

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Werner
  1. Das Wichtigste bei einem anstehendem Bauvorhaben ist die richtige Planung. Stellen sie sicher, dass vor allem die finanzielle Planung alle Aspekte berücksichtigt und auch unvorhergesehene Kosten mit einkalkuliert werden.
  2. Informieren sie sich sehr sorgfältig über die Finanzierungsmöglichkeiten. Nicht alle Förderungen halten letztlich, was sie versprechen. Auch bei Versicherungen sollte man sich genau überlegen, welchen Schutz man wirklich benötigt.
  3. Bauherren sollten bei der Auswahl des Baugrundstückes besonders achtsam sein. Lassen sie sich alles Wichtige nicht nur mündlich, sondern auch im Vertrag exakt festsetzen. Bedenken sie dabei nicht nur das eigentliche Grundstück, sondern auch die unmittelbare Umgebung.
  4. Verzichten sie auf keinen Fall auf einen Planer, der auch die Arbeit des Bauträgers überprüft. Die Extrakosten machen sich in jedem Fall bezahlt, da möglicher Pfusch von vorneherein verhindert wird.
  5. Sparen sie nicht am falschen Ende. Bei der Auswahl des Architekten oder Bauleiters sollten Erfahrung, Versicherung und Qualifikation die ausschlaggebenden Kriterien sein und nicht nur der Preis.
  6. Bauherren sollten die Bauleistungsbeschreibung möglichst detailliert festhalten und unbedingt auf eine individuelle Planung bestehen.
  7. Kalkulieren sie auch mit dem Preis für die Angebotseinholung, die ein unvermeidbarer Teil der Planung ist.
  8. Überlassen sie die Bauleitung einem Fachmann. Auch die Lektüre von Handbüchern und der Beitritt in Organisationen für angehende Bauherren, kann die notwendigeErfahrung nicht wettmachen.
  9. Seien sie sorgsam bei der Auswahl der Baustoffe. Das Angebot des Baumaterials ist inzwischen sehr umfangreich und deswegen ist es notwendig sie auf den individuellen Nutzen abzustimmen.
  10. Ihr Vorteil sollte das entscheidende Kriterium sein. Achten sie nicht ausschließlich auf die Kosten, aber auch nicht nur auf die Umweltfreundlichkeit. Letztlich geht es darum ein stabiles sicheres Haus zu bauen. Dieses Ziel sollte immer immer Fokus sein.

Ein Haus und seine Vergangenheit – was ist zu beachten?

Themenbereich: Finanzierung, Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Wer dem Baustress eines Eigenheimes aus dem Weg gehen will, kann bereits eine vorhandene Immobilie erwerben, die so manchen Vorteil mit sich bringt. Oftmals ist eine bereits gebaute Immobilie in einer guten Lage zu finden und vorhandene Gärten sind bereits eingewachsen. Dennoch sollte vor dem Kauf die Immobilie genau inspiziert werden, um so Baumängel und Altersschäden festzustellen.

Vor der Suche eines neuen Eigenheimes sollten die Fragen “Was will ich?” und “Was brauche ich?” geklärt werden. Überaus wichtig ist auch die Abklärung der finanziellen Situation, um Enttäuschungen zu ersparen und so gleich ein gezieltes Haus und vor allem den richtigen Haustyp zu suchen. Für die Suche sollten dabei mindestens 6 Monate eingeplant werden.

Ist das Haus dann gefunden, sollten folgende Dinge beachtet werden: Die Lage ist sehr entscheidend über den Wert des Hauses. Fachexpertin Hywon Seo, Referentin für Bauen/Wohnen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin, bekräftigt, dass auch schlechte Hauser in guter Lage besser verkauft werden als Luxus in schlechter Lage. Je nach privater oder beruflicher Situation sollten Institutionen wie Schulen, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel beachtet werden. Ein Spaziergang durch die Umgebung und ein Plausch mit den Nachbarn hilft erste Eindrücke zu erhalten. Dazu kann ein Blick in die Bebauungspläne helfen, Schadstoffe oder Grundwasser-Probleme nicht erst nach dem Kauf zu realisieren. In Ostdeutschland gilt es auch Aktivitäten des Kampfmittel-Räumdienstes nachzuprüfen.

Mehr als nur ein Termin bietet die Möglichkeit das Haus von oben bis unten zu inspizieren. Da bei dem ersten Termin oftmals Lage, Umgebung und erster Eindruck zählt, kann im zweiten und weiteren Termin der genaue Zustand des Hauses sowie Aufteilung, Größe und Ausstattung ins Augenmerk gefasst werden. So lassen sich etwaige Wertminderungen oder Sanierungsarbeiten genauer einschätzen.

Wichtig ist eine explizite Prüfung bei verschachtelten oder aufwendig verarbeiteten Wänden und Bodenarbeiten, da dahinter eventuelle Mängel versteckt sind. Dies gilt auch für Telefon-, Internet- und Fernsehanschlüsse sowie Heizung und Fenster. Hilfreich ist es dabei einen Bau-Sachverständigen oder Architekten als fachkundigen Ratgeber hinzuzurufen, um beispielsweise Asbest oder giftige Holzschutzmittel in Immobilien zu erkennen und zukünftige Kosten besser einkalkulieren zu können.

Vor allem sollte aber vor der Unterschriftsetzung auf den Kaufvertrag die Finanzierungszusage von der Bank sicher vorliegen. Ebenso sollte ein Termin beim Notar vereinbart werden, um dort jegliche Fragen von Verkäufer oder Makler zum entworfenen Kaufvertrag stellen zu können. Es empfiehlt sich Haus- und Grundstücksgröße, Mängel und Zahlungs- sowie Übergabemodalitäten in den Vertrag aufzunehmen und den Entwurf mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorzulegen, da so noch genügend Bedenkzeit bleibt.

Heizmöglichkeiten

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Werner

Ein großer Teil der Betriebskosten entsteht durch die verbrauchte Energie im Eigenheim. Ein Drittel dieser Energie wird für das Heizen in Deutschland verbraucht. Aus diesem Grund lohnt es sich gerade an dieser Stelle zu sparen, nicht um sonst subventioniert die Bundesregierung die Dämmung im Rahmen einer Sanierung von Altbauten. Gerade weil durch den hohen Energieverbrauch beim Heizen die Umwelt stark belastet.

Der CO2-Ausstoß kann je nach Heizungssystem reduziert werden. Ob Kamin, Gasetagenheizung oder Zentralheizung, je nach Heizungsart lässt sich viel Energie sparen. Ganz oben rangieren energiesparende Luftheizungen, die durch Sonnenwärme gespeist und beispielsweise durch Holzpelletheizungen unterstützt werden.

Doch bevor man eine neue Heizungsanlage installiert, sollte das Eigenheim erst entsprechend gedämmt sein. Ganz wichtig dabei ist die Dämmung unter dem Dach, denn gerade dort verliert das Gebäude die meiste Wärme. Denn Wärme steigt bekanntlich nach oben. Zusätzliche Wärmerückgewinnung durch kontrolliertes Wohnungslüften vermindern die Heizkosten von 60 bis zu 80 Prozent. Doch schon das Ersetzen des alten Gas- oder Ölkessels durch eine moderne Variante kann die Kosten pro Jahr um einige hundert Euro senken.

In den letzten Jahren sind wegen der Diskussion über die Klimaerwärmung ökologisch nachhaltige Brennmaterialien hoch im Kurs. Anstelle von fossilen Energieträgern sind Wärmepumpen oder Holzpelletheizung getreten.

Beim Umrüsten der Energieversorgung des Eigenheims müssen allerdings einige Faktoren beachtet werden. Wärmepumpen benötigen in der Regel viel Fläche, während die Nutzung von Solarwärme von der Ausrichtung des Hauses abhängig ist. Außerdem ist die Investition immer von den finanziellen Mitteln des Bauherren abhängig.

Allerdings spart auch die beste Heizung keine Kosten, wenn nicht richtig gelüftet wird. Empfohlen wird ein zwei bis dreimal tägliches Stoßlüften von fünf Minuten Länge.

Die Tücken rund um den Bauvertrag

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Werner

Achtung beim Abschluss des Bauvertrages, denn Tücken lauern überall! Wenn Sie als privater Bauherr einen Vertrag mit einem Bauunternehmen abschließen, sollten Sie sich vorher genau beraten lassen. Bei einer kürzlich durchgeführten Studie des Bauherren-Schutzes in Berlin in Zusammenarbeit mit dem Hannoverschen Institut für Bauverträge zeigte sich bei circa 100 Verträgen, dass nicht einer dieser unterschriftsreif sei. Es fanden sich versteckte Tricks und Ungenauigkeiten, die für Sie als privater Bauherr und möglicher Laie fatale Folgen haben können. Deshalb sollten Sie als Kunde vor Abschluss des Vertrages fachliche Beratung aufsuchen.

In der Studie wurde ersichtlich, dass oftmals der Vertragsgegenstand nicht explizit oder gar nicht aufgeführt wurde. Daher ist besondere Achtsamkeit geboten. Der Vertrag sollte genau enthalten, was gebaut werden soll und eine explizite Beschreibung fordern. Auch die Bauzeit und der Fertigstellungstermin gilt es verbindlich zu vereinbaren. Ebenso vermeidet eine vorher festgelegter Festpreis böse Überraschungen am Ende. Wenn Bau und Eigenleistung nicht genau genug von einander getrennt im Vertrag verfasst sind, kann dies ebenfalls zu Streitigkeiten und Problemen führen, die schnell größere Ausmaße annehmen können.

Ohne Fachkenntnisse lassen sich die Folgen aus unkonkreten Bau- und Leistungsbeschreibungen nur schwer absehen und werden schnell unübersichtlich. Deshalb empfiehlt der Bauherren-Schutzbund einen Sachverständigen hinzuzufügen, um etwaige Unklarheiten zu beseitigen. Erst dann sollten Sie den Vertrag unterschreiben. Denn schließlich möchten Sie ja mit Freude und Entspannung in Ihr neues Eigenheim ziehen.

Richtig absichern!

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Werner

Die Auswahl der richtigen Versicherungen für Grundstück, Rohbau oder Haus sollte bereits vor der Suche des Grundstücks verglichen werden. Auch bei Sanierungen gilt es, den richtigen Versicherungsschutz zu finden.

Zu Beginn des eigenen Hauses sollte sich der Bauherr mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Diese greift im Schadensfall, sodass der Bauherr nicht mit seinem gesamten Vermögen haften muss.

Ist die Bauphase in vollem Gange, so ist die Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung unumgänglich. Sie greift im Falle einer witterungsbedingten Schädigung sowie Schäden durch Vandalismus und Diebstahl von Materialen am Bau. Deshalb wird die Versicherung auch Hausbau-Vollkaskoversicherung genannt.

Die Feuerrohbauversicherung sichert das entstehende Haus bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion ab. Tritt einer dieser Fälle ein, so bekommt der Bauherr die volle Summe des geschätzten Wertes des Rohbaus wieder.

Oftmals helfen bei der Hausbaufertigstellung Freunde und Familie mit, dass diese aber auch vom Bauherr angemeldet und versichert werden müssen, ist vielen unbekannt. Mit der Bauhelferversicherung sichern Sie sich und ihre Helfer ab, sodass es später nicht zu unnötigen Streitfällen kommen kann.

Wenn das Haus erbaut ist, ist eine Wohngebäudeversicherung sehr wichtig. Sie versichert das Haus beispielsweise vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und schützt den Bauherr bzw. den Hausbesitzer im Falle eines Falles vor dem finanziellen Ruin.

Das Schwedenhaus

Themenbereich: Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Wer kennt sie nicht, die typischen bunten Schwedenhäuser, fast komplett aus Holz gebaut und oft in knalliger roter Farbe gestrichen. Pippi Langstrumpf hat in einem gewohnt und die Kinder von Bullerbü genauso. Jetzt werden die Häuser auch in Deutschland immer beliebter.

Dass auch die Deutschen immer öfter ein Schwedenhaus in Auftrag geben, kann verschiedene Gründe haben. Auf der einen Seite steht der ästhetischen Aspekt und der Tatsache, dass sich der Bewohner immer im Urlaub in Schweden wähnen kann, auf der anderen Seite steht der ökologische Aspekt: Durch die Holzbauweise wird das Schwedenhaus zu einem natürlcig gesunden Haus. Auf den Einsatz von künstlichen Baumaterialien kann fast komplett verzichtet werden und so werden sowohl die Umwelt als auch die Bewohner geschont.

Holz sorgt außerdem dafür, dass das Haus sich optimal dem Limaverhältnissen anpasst. Im Winter wird die Wärme im Haus gespeichert, im Sommer kann das Holz den Innenraum kühlen. Außerdem verhindert es, dass sich im Inneren Feuchtigkeit sammelt und sich dadurch Schimmel oder Pilze bilden können.

Ein weiteres Argument, was für ein Schwedenhaus spricht, ist der relativ geringe Anschaffungspreis. Durch die Holzbauweise können Kosten gespart werden und oft kann ein Fertighaus oder eine Ausbauvariante erworben werden, was noch einmal die Kosten senkt. Der einzige Faktor, der gegen ein Schwedenhaus sprechen könnte, ist die Tatsache, dass es nicht einfach sein wird, einen Bauplatz dafür zu finden, da die Städteplaner oft nicht von Holzhäusern begeistert sind und bei der Bauplatzvergabe das letzte Wort haben. Ist diese Hürde aber genommen, steht einem glücklichen Wohnen wie in Schweden nicht mehr im Wege.

Ein Bungalow als Feritghaus

Themenbereich: Bauplanung, Informationen    Beitrag von: Eckhardt

Ein Fertighaus bauen klingt zunächst einfach, aber vor dem eigentlichen Bau hat man die Qual der Wahl, welches es denn letztendlich sein soll. Die Auswahl an verschiedenen Haustypen reicht vom Bungalow über das Reihenaus  bis hin zur Villa.

Aus dem Volksmund ist der Bungalow bekannt als eingeschossiges, stark raumbegrenztes Gebäude, welches überwiegend in Kleingartenanlagen zu finden ist. Doch dieses Klischee ist längst überholt, denn der Bungalow ist weitaus mehr. So kann er zum Beispiel auch einen Keller oder ein Dachgeschoss haben, wobei letzteres kein Vollgeschoss sein darf. Er hat keine Treppen und ist direkt auf dem Boden gebaut, das Bild eines klassischen Ferienhauses. Der Vorteil ist eindeutig für junge Familien mit Kleinkindern oder Rentnern gegeben, denen Treppen eher eine Last und schwer zu überwinden sind. Genauso gilt dies für Menschen mit Gehbehinderung.

Dass Bungalows wenig Platz bieten, gilt ebenfalls schon lange nicht mehr. Heutzutage können sie bis zu 120 Quadratmetern Wohnfläche umfassen und besitzen oft eine zumindest teilweise überdachte Terasse.

Auch der Gestaltung sind keine Grenzen gesetzt. Die Entscheidung über einen offenen Wohnraum oder vielmehr abgetrennte kleinere Zimmer bleiben dem Bauherren überlassen, da Raumteile vorgezogen werden können, um so beispielsweise Erker oder Wintergärten entstehen zu lassen.

Der eindeutige Vorzug des Fertighaus-Bungelows ist der geplante Grundriss, der aber Raum für Kreativität und Vielfalt offen lässt, um so eine individuelle Gestaltung des eigenen Heimes zu gewährleisten.

Auch in Sachen Umwelt bietet der Bungalow als Energiesparhaus Alternativen in Form eines Passivhauses, Niedrigenergiehaus des KFW-40-Typs, 3-Liter-Haus oder als Nullenergiehaus.